1. Allgemeines
Die Firma Studirach Personal Service GmbH mit Sitz in Enns (im Folgenden Studirach genannt) vermittelt dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) Arbeitskräfte für Tätigkeiten im vereinbarten Bereich ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen Form, der Geschäftsbedingungen von Studirach sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Normen, insbesondere des AÜG.
2. Vertragsbeginn
Der Personalberatungsvertrag tritt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit dem ersten notwendigen Schritt, der seitens Studirach für die Personalsuche und –Auswahl auf Basis der Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils gesetzt wird, in Kraft.
3. Vorgehensweise und Durchführung
Alle Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden seitens Auftraggeber schriftlich beigestellt oder werden durch Studirach und Auftraggeber gemeinsam erarbeitet und schriftlich fixiert. Dies bildet die Basis der Suche.
Lehnt der Auftraggeber einen Kandidaten zunächst ab oder entscheidet sich der Kandidat zunächst gegen einen Vertragsabschluss, kommt dann aber innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation dennoch ein Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Kandidaten zustande, so wird das Honorar für die Personalberatung mit eben jenem Vertragsabschluss fällig.
Hat sich ein durch Studirach vorgestellter Kandidat unabhängig beim Auftraggeber beworben, verpflichtet sich der Auftraggeber zur unverzüglichen Bekanntgabe. In diesem Fall erbringt Studirach keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers.
4. Honorar
Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Studirach für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von Studirach in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar). Das Honorar umfasst ohne gesonderte Vereinbarung das 3-fache eines „Brutto-Monatsgehaltes“, aufgerundet auf die nächsten € 100,-.
5. Garantie für Nachsuche
Wird das Dienstverhältnis mit dem/der vermittelten Kandidaten/Kandidatin innerhalb von 1 Monat ab Beginn des Dienstverhältnisses von einer der beiden Seiten aufgelöst, verpflichtet sich Studirach, auf Basis der für die erste Kandidatensuche relevanten Stellenbeschreibung sowie des Anforderungsprofils kostenlos eine einmalige Nachsuche für die Dauer eines Monats ab der schriftlichen Bekanntgabe der Auflösung des Dienstverhältnisses durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Studirach den Wunsch auf Nachsuche innerhalb einer Woche nach Auflösung des Dienstverhältnisses schriftlich bekannt zu geben, da ansonsten der Garantieanspruch auf Nachsuche verfällt. Eine Rückerstattung des Vermittlungshonorars ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Abrechnung
Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zzgl. 20% USt. verrechnet. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden die gesetzlichen Zinsen, mindestens jedoch 10% Verzugszinsen verrechnet.
7. Reklamation
Etwaige Reklamationen bei der Rechnungslegung sind umgehend bekanntzugeben und verlängern nicht die Zahlungsfrist!
8. Sonstiges
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von für die Vermittlung erforderlichen Zusendungen, wie z.B. Angeboten und Informationen auf elektronischem Weg bzw. einer telefonischen Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
9. Schriftlichkeit
Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Das gilt auch für das Abgehen der Schriftform.
10. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten wird die Anwendung Österreichischen Rechtes unter Ausschluss der des UN-Kaufrechtes und als Gerichtsstandort Steyr vereinbart.